Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todesfall einer versicherten Person wie bei der Risikolebensversicherung sowie den Erlebensfall in einem vertraglich festgelegten Zeitraum (Versicherungsdauer) mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme. Diese wird bei Eintritt des Todes- und Erlebensfalls der versicherten Person an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
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